Ambulanter Pflegedienst Petra Kauer & Team
Kranken-, Senioren- und Familienpflege in häuslicher Umgebung
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Ambulanter Pflegedienst Petra Kauer & Team

    Betreuung bei Demenzerkrankung


    Zusätzliche Betreuungsleistungen

    Eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse auch ohne Vorliegen einer Pflegestufe

    "Zusätzliche Betreuungsleistungen" nach §45 SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sollen Pflegenden eine Auszeit von der verantwortungsvollen Betreuungsaufgabe ermöglichen.

    Wer hat Anspruch auf " zusätzliche Betreuungsleistungen"?
    Pflege - und Betreuungsbedürftige die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, z.B.

    • an Demenz erkrankte Personen
    • Personen die an einer geistiger Behinderung oder
    • an einer psychischen Erkrankung leiden

    WICHTIG!
    Dies gilt auch für Versicherte, die sonst keine Leistungen der Pflegekasse erhalten, aber dennoch einen erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben. Eine vorhandene Einstufung in eine Pflegestufe ist keine Voraussetzung! Diese Personen werden dann der Pflegestufe 0 zugeordnet.

    Die Bezeichnung der Pflegestufe 0 wird für Pflegebedürftige verwendet bei denen zwar eine pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung notwendig ist, jedoch die Kriterien der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel diese Pflegebedürftigen die in der Hauptsache beaufsichtigt und betreut werden müssen.

    Welche Beträge können von der Pflegekasse gezahlt werden? Je nach Schweregrad der Fähigkeitsstörungen, auch "eingeschränkte Alltagskompetenz" genannt

    • 100€ pro Monat oder
    • 200€ pro Monat

    Werden diese Beträge im Laufe des Jahres nicht voll ausgeschöpft kann man den verbleibenden Betrag auf das Folgejahr übertragen und bis zum 30.Juni geltend machen.

    Wie kommt man zu diesen Leistungen?

    • Zusätzliche Betreuungsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden oder
    • werden im Rahmen einer Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Zuteilung einer Pflege stufe gleich mit begutachtet
    • Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) prüft während eines schriftlich angemeldeten Hausbesuches anhand eines Fragenkataloges ob ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorliegt. Die Pflegeversicherung entscheidet aufgrund des Gutachtens des MDK ob eine Leistung bewilligt werden kann.

    Wie können diese Leistungen eingesetzt werden?

    • Spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten (z.B. Spaziergang, Friseurbesuch, Begleitung bei Sportaktivitäten, Kino- oder Cafe-Besuch, Ermöglichung eines Hallenbadbesuches, Einkaufsbummel, Theaterbesuch, Gesellschaftsspiele oder einfach nur Unterhaltung zu Hause, Anleitung z.B. bei Haus- und Gartenarbeit u.v.m.)
    • Demenzcafes etc.
    • Betreuungsnachmittage z.B. von Alzheimer-Selbsthilfegruppen
    • Individuelle Einzelbetreuung zuhause
    • Familienentlastende- und unterstützende Dienste
    • Tagesbetreuung in Kleingruppen
    • Einsatz von ehrenamtlichen Laienhelfern zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger
    • Bei Inanspruchnahme von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege können die sonst von der Erstattung ausgenommenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten erstattet werden.

    Die aufgeführten Punkte sind nur Beispiele von vielen Möglichkeiten wie und wo sich die Beträge für die zusätzlichen Betreuungsleistungen einsetzen lassen.

    Wenn Sie sich in Ihrer Pflegesituation angesprochen fühlen oder in Ihrem Bekanntenkreis eine Pflegesituation kennen in der der Anspruch von "zusätzlichen Betreuungsleistungen" zutreffen könnte dann haben Sie Mut und wenden Sie sich an unseren Pflegedienst. Ein Anruf genügt und unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie vom ersten bis zum letzten Schritt natürlich auch bei der Erledigung aller Formalitäten. Gerne besuchen wir Sie in Ihrem häuslichen Umfeld.

    Für diese Beratung entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten

    Lassen Sie diese Chance zu Ihrer Entlastung nicht ungenutzt!



Backnang und Umgebung • Tel. 07191 / 49 50 720 • E-Mail: Info@pflegedienst-kauer.de



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