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Verhinderungspflege
Stundenweise Auszeit für pflegende AngehörigeDie Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Vorraussetzungen die KostenWichtig ist, dass Personen, die einen nahestehenden Menschen pflegen - und dabei oft fast rund um die Uhr eingespannt sind - , die Möglichkeit haben eine "Auszeit" zu nehmen und dadurch neue Kraft für die herausfordernde und anspruchsvolle Tätigkeit zu tanken. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine "Vertretung". Dies gilt, wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, beispielsweise Einkauf, Theaterbesuch oder Friseurbesuch an der Pflege des Angehörigen gehindert ist und deshalb für den Zeitraum ihrer Abwesendheit eine Ersatzperson die Betreuung übernimmt.Vorraussetzung dafür ist, das die Pflegeperson den Pflegebedürftigen ,mindestens seit sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Interessant sind dabei folgende Fakten:Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden sie sich gerne an uns. |
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Backnang und Umgebung • Tel. 07191 / 49 50 720 • E-Mail: Info@pflegedienst-kauer.de |
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