Ambulanter Pflegedienst Petra Kauer & Team
Kranken-, Senioren- und Familienpflege in häuslicher Umgebung
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Ambulanter Pflegedienst Petra Kauer & Team

    Verhinderungspflege

    Stundenweise Auszeit für pflegende Angehörige

    Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Vorraussetzungen die Kosten

    Wichtig ist, dass Personen, die einen nahestehenden Menschen pflegen - und dabei oft fast rund um die Uhr eingespannt sind - , die Möglichkeit haben eine "Auszeit" zu nehmen und dadurch neue Kraft für die herausfordernde und anspruchsvolle Tätigkeit zu tanken. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine "Vertretung". Dies gilt, wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, beispielsweise Einkauf, Theaterbesuch oder Friseurbesuch an der Pflege des Angehörigen gehindert ist und deshalb für den Zeitraum ihrer Abwesendheit eine Ersatzperson die Betreuung übernimmt.
    Vorraussetzung dafür ist, das die Pflegeperson den Pflegebedürftigen ,mindestens seit sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt.

    Interessant sind dabei folgende Fakten:

    • Die Pflegeversicherung übernimmt 1.550 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI) für die stundenweise Verhinderungspflege (weniger als acht Stunden / Tag), zusätzlich zum gezahlten Pflegegeld.

    • Verhinderungspflege gibt es auch tageweise. Ganze Tage (ab acht Stunden / Tag) werden von 28 Gesamttagen abgezogen und anteilig vom Pflegegeld berechnet.

    • Verhinderungspflege kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst voll ausgeschöpft sind.

    • Die Pflegeperson muss die Verhinderung gegenüber der Pflegekasse weder begründen noch einen Nachweis erbringen.

    • Der im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege anfallende Verwaltungsaufwand kann von einem Pflegedienst übernommen werden, beispielsweise die Beratung, die Abrechnung oder die Kommunikation mit der Pflegekasse.

    • Pflegefachkräfte und Betreuungspersonal eines Pflegedienstes können diese Leistungen erbringen.

    • Neben der Verhinderungspflege haben sie weiterhin Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege z.B. um einen Urlaub zu planen.

    Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, muss lediglich rechtzeitig Kontakt mit uns aufgenommen werden. Dann können gemeinsam die Einsätze geplant und abgesprochen werden, ebenso welche Tätigkeiten zur Entlastung der Pflegeperson während des Einsatzes anfallen.

    Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden sie sich gerne an uns.



Backnang und Umgebung • Tel. 07191 / 49 50 720 • E-Mail: Info@pflegedienst-kauer.de



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